

Kosten
Alle Leistungen der Hebamme werden von allen privaten und gesetzlichen
Krankenkassen sowie von Sozialämtern übernommen.
Hebammenhilfe steht allen Frauen in der Schwangerschaft und im Wochenbett
(bis zur 8. Woche) zu
Stillenden steht Hebammenhilfe im ersten Lebensjahr des Kindes zu
Bei Fehlgeburten und Totgeburten egal zu welchem Zeitpunkt steht Ihnen
Hebammenhilfe zu.
Melden Sie sich rechtzeitig zur Beratung an (ab der 12. Schwangerschaftswoche)